Was dürfen Sie von mir als externen Datenschutzbeauftragter erwarten?
Wie unterstütze ich Sie?

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Die Aufgaben, die ein Datenschutzbeauftragter zu erfüllen hat, sind in Artikel 39 der DSGVO ganz klar beschrieben. Das bedeutet das Sie im Falle einer Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten (natürlich auch wenn Sie einen DSB intern benennen), ein Mindestmaß an (Dienst-) Leistung erwarten dürfen. Aus den in der DSGVO beschriebenen Aufgaben kann aber auch abgeleitet werden, welche fachlichen und sozialen Kompetenzen ein DSB mitbringen sollte.

Wenn Sie mich als externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation benennen (früher hat man auch den Begriff "Bestellung" verwendet), werde ich Sie bei nachstehenden Themen unterstützen:

Datenschutzschulung, Unterrichtung und Sensibilisierung des Verantwortlichen und der Beschäftigten

Als DSB vermittel ich Ihnen und Ihren Beschäftigten je nach vorhandenen Kenntnisstand die Grundlagen, Prinzipien sowie auch Pflichten, die sich gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz für Sie und Ihre Mitarbeiter ergeben, ggf. sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten. Hierzu biete ich individuelle Datenschutzschulungen in Präsenzveranstaltung sowie Datenschutz-Webinare und Datenschutz-E-Learning-Kurse.

Unterstützung bei der Überwachung der Einhaltung der DSGVO und dem BDSG

Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz ggf. sonstigen Datenschutzvorschriften. Erarbeite mit Ihnen Strategien für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen. Zum Beispiel durch:

  • Bestandsaufnahme (Audit) zur Feststellung des Ist- und Sollzustands und Erarbeitung der daraus resultierenden Schlussfolgerungen;

  • Je nach Unternehmensgröße, Branche und Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten, Etablierung eines funktionierenden Datenschutzmanagementsystems;

  • Zurverfügungstellung einer großen Anzahl von Mustern zur Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und Datenschutzhinweisen;

Auf Anfrage Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)

Es kann vorkommen, dass Sie personenbezogene Daten verarbeiten wollen/müssen, die es notwendig machen, vorab eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen. Das sind vor allem personenbezogene Daten besonderer Kategorien, sogenannte Artikel 9 Daten der DSGVO (z.B. Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung). Als externer Datenschutzbeauftragter berate ich Sie auf Anfrage im Zusammenhang mit der Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und deren Überwachung ihrer Durchführung.

Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Falls erforderlich, unterstütze ich Sie selbstverständlich bei der Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

Des Weiteren unterstütze ich Sie als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36 (Thema DSFA), und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.

Gender Hinweis!

Ich respektiere alle Arten von Geschlechtern und bitte Sie aus diesem Grund auch um Ihr Verständnis, dass ich aus Gründen der besseren Lesbarkeit der Beiträge, auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichte. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter